Grundlage
§ 5 ASiG und DGUV Vorschrift 2
Unfälle vermeiden, Rechtssicherheit schaffen, Aufwand gering halten: Ich übernehme die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.
Arbeitssicherheit
Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist für jeden Betrieb ein zentraler Aspekt. Durch die Umsetzung europäischer Richtlinien sind die Anforderungen deutlich komplexer geworden. Ich übernehme die Bestellung in den Bereichen, die Ihr Betrieb braucht.
Betreuung nach § 5 ASiG, konkretisiert durch die DGUV Vorschrift 2.
Behördliche Umsetzung, Versicherungsauflagen und Übungen im Betrieb.
Wiederkehrende Prüfungen von Leitern, Tritten und Regalanlagen.
Umweltrechtliche Pflichten im Betrieb begleiten und dokumentieren.
Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und einzelne Projekte auch ohne laufende Betreuung.
Leistungen
Die Betreuung für den Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz erfolgt auf Grundlage des § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.
Brandschutz
Brandschutz ist in vielen Unternehmen eine ebenso wichtige Aufgabe. Ich unterstütze Sie bei der behördlichen Umsetzung und bei Versicherungsauflagen. In vielen Fällen gewährt der Feuerversicherer einen zusätzlichen Prämienrabatt, wenn ein Brandschutzbeauftragter bestellt ist.
Vorschriften
Diese Vorschriften begegnen Betrieben am häufigsten. Gern ordne ich für Sie ein, was auf Ihren Betrieb zutrifft.
Referenzen
Die Betreuung zur Arbeitssicherheit ist branchenunabhängig. Einige Beispiele aus meiner Praxis:
Kontakt
Unverbindlich und kostenfrei. Rufen Sie an oder schreiben Sie mir – ich melde mich kurzfristig zurück.
Telefon
Mobil
Anschrift
Thorsten Sartor